Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Neunkirchen ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Gemeinde Neunkirchen unter https://www.neunkirchen-baden.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen des § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

PDF- und Word-Dokumente

Ein Teil der auf der Website bereitgestellten PDF- und Word-Dokumente ist nicht vollständig barrierefrei.

Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt:

Der Gemeinde Neunkirchen stehen derzeit nicht ausreichend personelle Kapazitäten zur Verfügung, um sowohl die erforderlichen Schulungen zum Thema „Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente“ als auch die anschließende zeitintensive Überarbeitung der auf der Website veröffentlichten Dokumente mithilfe spezieller Software in vollem Umfang durchzuführen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Neunkirchen auch PDF-Dokumente von externen Stellen, auf deren barrierefreie Gestaltung sie keinen unmittelbaren Einfluss hat und die daher nicht eigenständig überarbeitet werden können. Ungeachtet dieser Einschränkungen ist die Gemeinde Neunkirchen bestrebt, die digitale Barrierefreiheit ihrer veröffentlichten Informationen schrittweise und kontinuierlich zu verbessern.

Alternativtexte für Bilder und Grafiken

Bei älteren Bildern und Grafiken fehlen teilweise Alternativtexte, die eine Beschreibung der Inhalte für Menschen ermöglichen, die Screenreader verwenden.

Weitere technische und gestalterische Barrieren

Bei einer Überprüfung der Website wurden zusätzliche Barrieren identifiziert. Unter Anderem ist die vollständige Bedienbarkeit der Website über die Tastatur ist derzeit noch nicht in allen Bereichen gewährleistet. Die festgestellten Einschränkungen werden schrittweise geprüft und, soweit möglich, behoben.

Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache

Die erforderlichen Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache sind derzeit noch nicht vollständig verfügbar.

Die Gemeinde Neunkirchen prüft Möglichkeiten, diese Informationen schrittweise bereitzustellen.

Unverhältnismäßige Belastung

Als kleine Kommune verfügt die Gemeinde Neunkirchen nur über begrenzte personelle und finanzielle Kapazitäten. Die Beseitigung bestehender Barrieren, insbesondere bei älteren Dokumenten und technisch komplexen Inhalten, kann daher nicht unmittelbar und vollständig erfolgen, sondern muss schrittweise umgesetzt werden. Ob die Voraussetzungen für die Geltendmachung einer unverhältnismäßigen Belastung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei bestimmten Inhalten vorliegen, ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Eine allgemeine Ausnahme von der Barrierefreiheit für sämtliche nicht barrierefreien Inhalte wird ausdrücklich nicht geltend gemacht.

Ob und für welche konkreten Inhalte eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der gesetzlichen Regelungen geltend gemacht werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen. Eine pauschale Ausnahme für sämtliche nicht barrierefreien Inhalte wird nicht beansprucht.

3. Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 20. Oktober 2026 erstellt.

Die Gemeinde Neunkirchen überprüft und aktualisiert diese Erklärung regelmäßig, mindestens einmal jährlich und bei wesentlichen Änderungen der Website.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Dann können Sie uns diese gerne mitteilen.

Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite und bei welchem Inhalt die Barriere auftritt. Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung zu prüfen und Ihnen eine Antwort zu geben.

Gemeinde Neunkirchen
Marktplatz 1
74867 Neunkirchen
Telefon: 06262 9212-0
E-Mail: post@neunkirchen-baden.de
Website: https://www.neunkirchen-baden.de

5. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich zunächst an die Gemeinde Neunkirchen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die Gemeinde nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit Baden-Württemberg wenden.

Landeszentrum Barrierefreiheit – Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Website: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.